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Auch Tote haben eine Lobby

Die Totengedenktage rufen auch die eigene Vergänglichkeit ins Bewusstsein: Wie möchte ich einmal bestattet werden? Wie soll mein Grab aussehen? Wer kümmert sich um die Pflege?

Er kommt früh oder spät, schleichend oder schnell. Sicher aber ist: Er kommt, der Tod, irgendwann ist es soweit. Und eben weil niemand weiß, wann und auf welche Art die letzte Reise angetreten werden muss, sind Vorsorgemaßnahmen rund um das Thema Sterben und Tod etwas, das viele Menschen im Kopf haben. Im Hinterkopf wohlgemerkt, dort, wo sich tendenziell unangenehme Gedanken recht gut wieder verdrängen lassen.

Wer sich aber erst mal mit dem Thema auseinandersetzt, merkt oft, dass es gar nicht so unangenehm ist, sondern im Gegenteil etwas sehr Befreiendes hat. Schließlich sind nicht nur eine Patienten- oder Betreuungsverfügung, sondern auch die Bestattungsvorsorge oder ein Dauergrabpflegevertrag Akte der Selbstbestimmung. Sozusagen das letzte bisschen Einfluss, dass man auf das eigene Ende und die Zeit nach dem Tod nehmen kann.

Angehörige entlasten. Missverständnisse vermeiden
Viele unserer Kundinnen und Kunden, die noch zu Lebzeiten ihre eigene Beerdigung und die anschließende Pflege ihres Grabes organisieren möchten, wollen vor allem Missverständnisse vermeiden. Denn die kommen leider immer wieder vor. Da wählen Menschen zum Beispiel eine anonyme Bestattung oder ein kleines Reihengrab, weil sie ihre Kinder entlasten wollen – und ahnen gar nicht, dass diese gerne einen festen Platz zum Trauern hätten oder sich ein Familiengrab wünschen, um in ferner Zukunft zumindest räumlich wieder vereint zu sein. Da im Nachhinein Lösungen zu finden, ist schwierig und oft leider auch gar nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist die eigene Vorsorge.

Einen Dauergrabpflegevertrag beispielsweise kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Er kann einzelne Punkte beinhalten – etwa die erstmalige Grabgestaltung, die jährliche Grabsteinreinigung, eine liebevolle Bepflanzung zu den Totengedenktagen – oder ein Paket zur kontinuierlichen Grabpflege umfassen. Der Umfang richtet sich ganz nach den individuellen Wünschen. Immer beliebter werden auch Komplettangebote, in denen sowohl die Bestattung und der Grabstein als auch die Erstgestaltung und die Grabpflege inklusive saisonalem Wechselflor enthalten sind.

Treuhandvertrag: sicher und finanziell attraktiv
Die mit uns vereinbarten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Treuhandvertrag festgehalten. Die für unsere Region zuständige Nordwestdeutsche Treuhandstelle für Dauergrabpflege legt das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher an und verwaltet es. Sie kontrolliert zudem, ob die vereinbarten Dienstleistungen von uns vertragsgemäß ausgeführt werden und entlohnt uns entsprechend.

In einer Zeit, in der mit sicheren Anlagemethoden kaum noch Zinsen zu erwirtschaften sind, ist ein Treuhandvertrag auch schlicht eine sinnvolle Investition: Er schreibt Dienstleistungen, die in der Zukunft erbracht werden sollen, zu heutigen Preisen fest – und etwaige Erben können die Kosten später als Nachlassverbindlichkeiten abziehen.

An den vertraglich garantierten Leistungen kann kein Erbe rütteln – und auch nicht das Sozialamt, denn angemessene Vorsorgeaufwendungen für Bestattung und Grabpflege gehören zum rechtlich verankerten Schonvermögen. Wo in Einzelfällen dennoch versucht wird, Treugebende oder ihre Angehörigen zur Kündigung der Treuhandverträge zu bewegen, stehen die Treuhandstellen für Dauergrabpflege an der Seite der Betroffenen und begleiten sie mit Rat und Tat. Man könnte sagen, die Treuhandstelle ist die Lobby der Toten. Eine Lobby, die ausnahmsweise mal jeder gut gebrauchen kann.